1. Veranstalter und Laufzeit des Gewinnspiels
Das Gewinnspiel wird vom Porsche Zentrum Bayreuth (Auto-Scholz Sportwagen GmbH, Wolfsbacher Straße 6, 95448 Bayreuth), nachfolgend „Veranstalter“ genannt, durchgeführt. Es beginnt am 01.09.2024 um 0.00 Uhr und endet am 31.01.2025 um 23.59 Uhr. Das Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Instagram, Facebook oder angeschlossenen Unternehmen.
2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
- mindestens 18 Jahre alt
- Einwilligung zur Nutzung der eingereichten Informationen zur Berichterstattung im Rahmen der Kampagne „Traumjob. Traumregion. Endlich Montag.“
- Einwilligung zur Erstellung weiterer Inhalte in Zusammenarbeit mit anderen Mediapartnern zur Nutzung der Kampagne „Traumjob. Traumregion. Endlich Montag.“
3. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Teilnehmer mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mehrfache Teilnahmen sind ausgeschlossen.
Von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Porsche Zentrum Bayreuth und deren Familienangehörige sowie alle Mitarbeiter, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, und deren Familienangehörige.
4. Gewinn
- 1. Platz: ein Macan Electric Modell für eine Woche inkl. kostenfreiem Nachladen am Porsche Zentrum Bayreuth plus einmalige Teilnahme an Co-Pilot-Veranstaltung im Porsche Experience Center Leipzig inkl. Mittagessen für zwei Personen im Porsche Experience Center Leipzig
- 2. Platz: ein 911 Modell für ein Wochenende plus einen EUR-150-Gutschein vom Bistro oma & enkel by Alexander Herrmann
- 3. Platz: ein Taycan Modell für ein Wochenende plus einen EUR-150-Gutschein vom Restaurant SoulFood
5. Teilnahmemodalitäten
- Ausfüllen des Formulars
- Anerkennung der Teilnahmebedingungen
6. Rechtsweg
Der Rechtsweg hinsichtlich der Ermittlung des Gewinners ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt. Das Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Bayreuth.
7. Abwicklung des Gewinnspiels
Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Die Gewinner können auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall wird ein anderer Teilnehmer ermittelt. Hierzu werden bereits in der ersten Verlosung sogenannte Warteplätze ermittelt, die im Falle eines Gewinnverzichts nachrücken. Die Einlösung des Gewinns wird individuell mit dem jeweiligen Gewinner abgestimmt.
Die/Der Gewinner/in wird im Februar informiert.
Bleibt eine schriftliche Bestätigung innerhalb von drei Tagen, nach Eingang der Aufforderung durch den Veranstalter, aus, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z. B. unrichtige Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet die richtige Adresse ausfindig zu machen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
8. Vorzeitige Beendigung und Gewährleistungsausschluss, Datenschutz
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden, wenn dessen Durchführung aus technischen und/oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Solche Gründe können etwa technische Probleme (Viren im Computersystem, Manipulation, Fehler in der Hard- und/oder Software etc.), Änderungen der Nutzungsbedingungen oder sonstige Entscheidungen sein. Wegen der vorzeitigen Beendigung entstehen den Teilnehmern keine Ansprüche.
9. Haftung
1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.